Evangelische Landesjugendvertretung

Die Evangelische Landesjugendvertretung (ELJV) ist das Entscheidungs- und Vertretungsgremium der Evangelischen Jugend der Pfalz. Unbeschadet der gesamtkirchlichen Verantwortung von Landeskirchenrat und Kirchenregierung nimmt die Evangelische Landesjugendvertretung in Verbindung mit der Landesjugendpfarrerin/dem Landesjugendpfarrer die Interessen der Evangelischen Jugend der Pfalz gegenüber kirchlichen und nichtkirchlichen Stellen wahr.

 

Der Evangelischen Landesjugendvertretung gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. Zehn ehrenamtliche Vertreterinnen/Vertreter des Sprecherinnen-/Sprecherkreises. Diese müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl unter 27 Jahre alt sein.
  2. Zehn Vertreterinnen/Vertreter der freien Jugendverbände. Die Hälfte der Vertreterinnen/ Vertreter muss ehrenamtlich und die Hälfte muss zum Zeitpunkt ihrer Wahl unter 27 Jahre alt sein.
  3. Zwei Vertreterinnen/Vertreter der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten.
  4. Zwei Vertreterinnen/Vertreter der beruflichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter für Kinder- und Jugendarbeit auf Gemeindeebene.
  5. Zwei Vertreterinnen/Vertreter der Dekanatsjugendpfarrerinnen und Dekanatsjugendpfarrer.
  6. Eine Vertreterin/ein Vertreter der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.
  7. Eine Vertreterin/ein Vertreter der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Berufsschulen.
  8. Die Landesjugendpfarrerin/der Landesjugendpfarrer.

 

Der Evangelischen Landesjugendvertretung gehören mit beratender Stimme an:

  1. Die Dezernentin/der Dezernent für Jugendarbeit im Landeskirchenrat.
  2. Die Vertreterinnen/Vertreter der Jugend in der Landessynode.
  3. Zwei Vertreterinnen/Vertreter der Evangelischen Jugend der Pfalz in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinland-Pfalz.
  4. Zwei Vertreterinnen/Vertreter der Evangelischen Jugend der Pfalz in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland.
  5. Eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Referentinnen-/Referentenkonferenz des Landesjugendpfarramtes.

 

Die Amtszeit der Evangelischen Landesjugendvertretung beträgt drei Jahre. Sie tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Sie ist auch einzuberufen, wenn ein Viertel ihrer stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn 50 Prozent der gewählten Mitglieder anwesend sind.

Die Evangelische Landesjugendvertretung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Amtszeit einen Vorstand. Er besteht aus zehn Personen, mindestens drei davon kommen aus den freien Jugendverbänden.

Der Vorstand wird von drei Vorsitzenden geleitet. Die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer gehört dem Vorstand als geborenes Mitglied und geschäftsführende Vorsitzende/geschäftsführender Vorsitzender an. Zusätzlich wählt die Evangelische Landesjugendvertretung je eine weitere Vorsitzende/ einen weiteren Vorsitzenden aus der landeskirchlich verantworteten Jugendarbeit und aus den freien Jugendverbänden.

(aus:  Ordnung der Evangelischen Jugend der Pfalz § 22 und 23)